
Brustverkleinerung und Krankenkasse: So klappt’s mit der Kostenübernahme
Eine Brustverkleinerung ist für viele Menschen nicht nur eine ästhetische Entscheidung, sondern kann auch erheblich zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Ob Rückenschmerzen, wunde Stellen oder psychische Belastungen – große Brüste können eine Vielzahl von Beschwerden verursachen. Doch was, wenn die finanzielle Belastung zu hoch erscheint? In vielen Fällen übernehmen Krankenkassen die Kosten, wenn medizinische Gründe vorliegen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie erfolgreich einen Antrag stellen.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Deutsche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Brustverkleinerung, wenn medizinische Indikatoren wie chronische Schmerzen oder Hautprobleme vorliegen. Voraussetzung ist, dass konservative Maßnahmen wie Physiotherapie ausgeschöpft wurden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Alle Details und Tipps finden Sie im Folgenden.
Medizinische Gründe für die Brustverkleinerung
Eine zu große Brust kann nicht nur optisch auffallen, sondern auch erhebliche körperliche und psychische Beschwerden verursachen. Viele Patientinnen und Patienten leiden unter chronischen Schmerzen im Nacken- und Rückenbereich, die durch das Gewicht der Brust entstehen. Auch Hautprobleme wie wunde Stellen oder Infektionen aufgrund von Reibung sind häufig. Psychische Belastungen, wie ein vermindertes Selbstbewusstsein oder ständige Blicke und Kommentare, können ebenfalls ein Grund für eine Brustverkleinerung sein. Es gibt jedoch auch Einschränkungen: Wenn eine Brustvergrößerung in der Vergangenheit durchgeführt wurde oder bei starkem Übergewicht, verlangen Krankenkassen häufig zuerst eine Gewichtsabnahme, bevor sie die Kosten übernehmen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Brustverkleinerung durch die Krankenkasse
Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung übernimmt, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass der Eingriff medizinisch notwendig ist und nicht aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt wird. Ein zentraler Punkt ist die Menge des zu entfernenden Brustgewebes. In der Regel wird verlangt, dass mindestens 500 Gramm Gewebe pro Brust entfernt werden. Alternativ akzeptieren die Krankenkassen eine Verkleinerung um mindestens zwei Körbchengrößen. Dieser Nachweis wird oft durch eine präzise Untersuchung und Messung des behandelnden Arztes erbracht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Patientin oder der Patient ein stabiles Körpergewicht erreicht haben sollte. Bei starkem Übergewicht verlangen die Krankenkassen häufig eine Gewichtsreduktion, bevor die Kosten für eine Brustverkleinerung übernommen werden. Zusätzlich verlangen viele Krankenkassen eine ausführliche Dokumentation der Beschwerden. Dazu gehören ärztliche Atteste, Berichte über vorherige Behandlungen und gegebenenfalls Fotos, die die körperlichen Beeinträchtigungen verdeutlichen. Auch psychische Belastungen wie Depressionen oder ein vermindertes Selbstwertgefühl, können eine Rolle spielen. Diese müssen durch einen Facharzt, wie beispielsweise einen Psychologen, bestätigt werden.
Darüber hinaus fordern die Krankenkassen, dass konservative Maßnahmen ausgeschöpft wurden, dazu zählen:
- Physiotherapie und Muskelaufbau:
Ziel ist es, durch gezielte Übungen die Rückenmuskulatur zu stärken und die Belastung durch das Brustgewicht zu reduzieren. - Massagen:
Diese sollen helfen, Verspannungen im Nacken- und Rückenbereich zu lösen und Schmerzen zu lindern. - Dermatologische Behandlungen:
Bei Hautirritationen oder wunden Stellen durch Reibung sollen Salben oder andere dermatologische Therapien Abhilfe schaffen.

Wann bekomme ich eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn medizinische Gründe wie chronische Schmerzen oder Hautprobleme vorliegen und alle konservativen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Zudem muss eine deutliche Verkleinerung der Brust nachweisbar sein.
Der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse
Ein Antrag auf Kostenübernahme erfordert sorgfältige Vorbereitung. Der erste Schritt ist die Dokumentation aller Beschwerden und bereits unternommenen Maßnahmen. Dazu gehören Arztberichte, physiotherapeutische Befunde und Nachweise über andere Behandlungen. Der Antrag selbst sollte eine ausführliche Begründung enthalten, warum die Brustverkleinerung medizinisch notwendig ist. Idealerweise legen Sie auch Fotos bei, die die körperlichen Beeinträchtigungen veranschaulichen. Die Krankenkasse wird den Antrag prüfen und oft auch ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anfordern, um die Notwendigkeit zu bestätigen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Brustverkleinerung bei der Krankenkasse?
Für den Antrag benötigen Sie ärztliche Atteste, Dokumentationen Ihrer Beschwerden und einen ausführlichen Brief, der die medizinische Notwendigkeit erklärt. Anschließend reichen Sie alles bei Ihrer Krankenkasse ein.
Ihr Antrag wurde abgelehnt? Das können Sie jetzt tun
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Krankenkassen Anträge auf Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung zunächst ablehnen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – eine Ablehnung ist nicht das Ende der Möglichkeiten, sondern oft der Beginn eines Widerspruchsverfahrens. Der erste Schritt nach einer Ablehnung ist, die genauen Gründe für die Entscheidung der Krankenkasse zu ermitteln.
Diese werden in der Regel in einem Schreiben erläutert. Häufige Gründe für Ablehnungen sind unzureichende medizinische Nachweise, unvollständige Unterlagen oder die Einschätzung, dass die Beschwerden nicht schwerwiegend genug sind. Nachdem Sie die Ablehnungsgründe geprüft haben, sollten Sie den Widerspruch sorgfältig vorbereiten. Ein Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und detailliert begründen, warum Sie mit der Entscheidung der Krankenkasse nicht einverstanden sind.
Fügen Sie Ihrem Widerspruch ergänzende Unterlagen bei, die die Notwendigkeit der Operation weiter untermauern, wie zusätzliche ärztliche Atteste, Berichte oder Fotos. Sollte die Krankenkasse weiterhin nicht zustimmen, haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen. Ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt oder eine Anwältin kann Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche vor dem Sozialgericht geltend zu machen. Es kann auch hilfreich sein, sich Unterstützung durch Selbsthilfegruppen oder Patientenorganisationen zu holen.
Diese können Ihnen wertvolle Tipps und Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen geben, die sich in einer ähnlichen Situation befanden. Ein weiterer Ansatz ist es, direkt mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt zu treten, um die Entscheidung in einem persönlichen Gespräch zu besprechen. Eine Ablehnung ist zwar ärgerlich, doch mit Geduld, Nachdruck und den richtigen Unterlagen können Sie Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme deutlich verbessern. Bleiben Sie hartnäckig und nutzen Sie alle Möglichkeiten, um Ihr Ziel zu erreichen.
Bei Sinis Aesthetics beraten wir Sie ausführlich zu der Kostenübernahmen durch die Krankenkasse bei einer Brustverkleinerung!
Wir verstehen, wie belastend eine zu große Brust sein kann und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Von der ersten Beratung bis zur Unterstützung bei der Antragsstellung begleiten wir Sie mit unserer Expertise.
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Prof. Dr. Sinis und sein Team haben langjährige Erfahrung in der Durchführung von Brustverkleinerungen. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie passende Lösung zu finden und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
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Dienstag 08.00 Uhr bis Samstag 14.00 Uhr durchgehend geöffnet
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